Bin ich verpflichtet, die volle Summe - einschließlich der Inkassogebühren - zu zahlen?

2016-04-11 2022-02-14 11:43:30 Schuldner

Gemäß § 286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung (Kostenerstattungsanspruch).


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